Aussetzung des Verfahrens muss geprüft werden

Ulrike Dirkmann

Fehlende klare gesetzliche Grundlagen und eine sich deshalb ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung prägen die Diskussion um die Nutzung von Windkraft in Deutschland.
Zudem bestehen gesetzliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, die besonders in Zeiten vor Wahlen dann gerne durch politische Absichtserklärungen auch noch verwässert werden. „Vor diesem Hintergrund soll die Kommunalpolitik vor Ort die Energiewende vollziehen und den direkt Betroffenen die komplexe Rechtslage erklären“, beschreibt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrike Dirkmann das Dilemma.
„In dieser Gemengelage versuchen wir seit Jahren, einen Wildwuchs von Windrädern zu verhindern und mit den beschränkten kommunalen Steuerungsmöglichkeiten unserem Ziel für Bad Berleburg möglichst nahe zu kommen: So wenig Windräder wie möglich und nur so viel wie nötig“.
Nachdem sich jüngst der Regionalrat in Arnsberg aber dazu entschlossen hat, den mit großem Zeitbedarf entwickelten ersten Entwurf eines Regionalplanes Energie durch einen neu in Auftrag gegebenen zweiten Entwurf zu ersetzen, hängen die Kommunen im
Regierungsbezirk mit Ihren lokalen Planungen für unbestimmte Zeit weiter in der Luft.
„Genau auf diesen jetzt nicht beschlossenen Regionalplan muss aber eigentlich unsere eigene Flächennutzungsplanung vor Ort aufsetzen“, ergänzt Bernd Weide als Fraktionschef. „Wir sollen uns also an etwas anpassen, das es nicht gibt und das es wohl auch in den nächsten ein oder zwei Jahren weiterhin nicht geben wird. Und über allem
schwebte bislang das hohe Risiko, dass Bauanträge für Windräder vom Kreis oder auch ersatzweise von Verwaltungsgerichten trotz unserer bestehenden alten Vorrangzone Osterholz genehmigt werden könnten, wenn wir nicht im Flächennutzungsplanverfahren weitermachen und der Windkraft substanziell mehr Raum geben“.
Dieses Risiko eines Wildwuchses an neuen Windrädern trotz und außerhalb der bestehenden Vorrangzone scheint jedoch jetzt nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg deutlich reduziert. Wenn der Richterspruch aus dem November in diesen Tagen Rechtskraft erlangt, dann kann der Kreis Siegen- Wittgenstein nach Meinung der SPD-Bad Berleburg die vorliegenden Bauanträge nicht
mehr länger aufschieben, sondern muss entscheiden. "Und wie es in der
Urteilsbegründung aussieht“, glaubt Ulrike Dirkmann, „muss der Kreis die Bauanträge aufgrund der bestehenden Vorrangzone Osterholz erstmal ablehnen. Da zudem noch vom Regionalrat unter anderem die politische Absicht geäußert wurde, zukünftig einen Vorsorgeabstand von 1000m statt 800m zur Wohnbebauung im Innenbereich vorzugeben, fordert die SPD-Fraktion Bad Berleburg Bürgermeister Bernd Fuhrmann nun schnellstmöglich um Prüfung auf, ob dass laufenden Verfahren zur Aufstellung zusätzlicher Vorrangzonen für die Windkraftnutzung vorerst nicht besser einzufrieren ist. "Ansonsten kann das Durcheinander erklären wer will, ich jedenfalls nicht mehr“, so Ulrike Dirkmann abschließend.