Seit einigen Jahren betreibt die Stadt Bad Berleburg die Änderung des Flächennutzungsplanes – Sachlicher Teilplan „Windenergie“. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, der Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Bad Berleburg substanziell Raum zu geben, um damit den Anforderungen insbesondere des § 35 BauGB zu genügen und gleichzeitig im Sinne einer geordneten Raumplanung und Stadtentwicklung einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern.Leider zeigt sich vom Beginn bis zum heutigen Tage, dass die unzureichenden und sich teilweise widersprechenden rechtlichen Vorgaben und Ausführungsbestimmungen der Landes- und Bundesgesetzgebung ein geordnetes Verfahren der FNP-Änderung praktisch kaum ermöglichen. Immer neue Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte versuchen hier im jeweiligen Einzelfall nachträglich Rechtssicherheit zu schaffen und die von der Legislative auf allen Ebenen bewusst gelassenen Lücken zu schließen.Verwiesen sei hier unter anderem auf die „Entscheidung“ des Bezirksplanungsrates im Regierungsbezirk Arnsberg am 06.07.2017, den für die Kommunen als Richtschnur wichtigen ‚Teilplan Energie‘ einfach nicht weiter zu verfolgen und damit eben keine rechtssicheren Vorgaben für die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Südwestfalen zu geben. Verkauft wurde diese Totalaufgabe der landesplanerischen Ziele und regionalplanerischen Vorgaben seinerzeit als angebliche Vergrößerung des Gestaltungsspielraums für die Kommunen. Letztlich wurde jedoch nur die Verantwortung an die Städte und Gemeinden nach unten durchgereicht. Parallele Akte publikumswirksamer Ankündigungspolitik, wie die Aussage des Koalitionsvertrags der CDU-FDP Landesregierung, hinsichtlich eines angeblich rechtssicheren Mindestabstands von 1500 m zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung, haben das Chaos in der jüngeren Zeit stetig weiter vergrößert. Dass diese Entwicklung jetzt zu der vom Kreis Siegen-Wittgenstein getroffen Entscheidung führt, kann daher nicht verwundern, auch wenn selbst diese Genehmigungsentscheidung, wegen der bereits bestehenden Konzentrationszone Osterholz, aus Sicht der SPD-Bad Berleburg dringend der gerichtlichen Prüfung bedarf.Die SPD-Fraktion Bad Berleburg hat seit Jahren betont, dass sie vom Grundsatz her hinter einem Ausbau der Windenergie steht, dem sich auch unsere Region angesichts des Klimawandels nicht wird komplett verschließen können. Dies kann aber nur gelingen und Akzeptanz bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger finden, wenn der Ausbau geplant erfolgt und ein Wildwuchs an Windkraftanlagen mit rechtssicheren Flächennutzungsplänen verhindert wird.
SPD beantragt Klage
Die SPD-Fraktion Bad Berleburg hat seit Jahren betont, dass sie vom Grundsatz her hinter einem Ausbau der Windenergie steht, dem sich auch unsere Region angesichts des Klimawandels nicht wird komplett verschließen können. Dies kann aber nur gelingen und Akzeptanz bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger finden, wenn der Ausbau geplant erfolgt und ein Wildwuchs an Windkraftanlagen mit rechtssicheren Flächennutzungsplänen verhindert wird.
