SPD-Fraktion Bad Berleburg beantragt Prüfung von Einbahnstraßenregelungen im gesamten Kernstadtbereich

Schaffung von mehr Raum für Radwege, Fußgänger und Aufhenthaltsqualität

Die SPD-Fraktion Bad Berleburg hat in im Rahmen der jüngsten Klausurtagung beschlossen, die Möglichkeit von Einbahnstraßenregelung im Bereich der Kernstadt  Bad Berleburg wieder aufzugreifen. Im Zuge der Umgestaltung der Poststraße vor fast 20 Jahren waren bereits hierzu Überlegungen angestellt, damals jedoch wieder verworfen worden.

Viele Rahmenbedingungen haben sich jedoch seitdem verändert. Nicht zuletzt der Klimawandel, die anstehende Verkehrswende und die damit einhergehend notwendige Schaffung von Radwegen machen Einbahnstraßenregelungen als Lösungenmöglichkeit mehr den je interessant.

Nachfolgend der Antrag an Bürgermeister Fuhrmann im Wortlaut:

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuhrmann,

in Erwartung der anstehenden Erneuerung der Entlastungsstraße beantragen wir die erneute Prüfung von Einbahnstraßenregelungen im gesamten Bereich der Kernstadt Bad Berleburg.

Nach unserer Kenntnis erfolgte die letztmalige Prüfung von Einbahnstraßenverkehren im genannten Bereich im Zuge der Umgestaltung der Poststraße vor nunmehr fast 20 Jahren.

Eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen haben sich inzwischen geändert, die eine erneute Prüfung aus Sicht der SPD-Fraktion dringend notwendig erscheinen lassen.
Stichpunktartig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Priorität seien hier nachfolgend beispielhaft aufgezählt:

  • Erhebliches Gefährdungspotential im Bereich des Bahnhofs/ZOB, da die Busse regelmäßig in den Gegenverkehr ausholen müssen, um in den Busbahnhof ein- bzw. ausfahren zu können. Durch eine Einbahnstraßenregelung kann dieses Gefährdungspotential komplett entschärft werden.
  • Deutlich erhöhter Bedarf an Radwegen im gesamten Innenstadtbereich mit aktuell erheblicher Gefährdung der stetig steigenden Zahl der Fahrradfahrer bei gleichzeitig nur sehr eingeschränkten Realisierungsmöglichkeiten für Radwege aufgrund der hierfür aktuell nutzbaren Gesamtbreite im Zweirichtungsverkehr.
  • Schaffung von mehr Raum auch für den ruhenden Verkehr und die Nutzung durch Fußgänger infolge Raumgewinn bei Einbahnstraßenregelungen und deshalb möglicher Reduzierung der Fahrbahnbreiten.
  • Stetig und vermutlich zukünftig noch zunehmende Veränderungen des Individualverkehrs durch Maßnahmen und Auswirkungen der Energiewende sowie dem sich dadurch ändernden Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

Wir beantragen daher die Beratung und Beschlussfassung in den anstehenden Sitzungen der zuständigen Gremien „Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt“ sowie der Stadtverordnetenversammlung gemäß Zuständigkeitsordnung. 

Mit freundlichem Gruß

Andreas Meinecke

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